Der BFH hält die deutsche Regelung, wonach nur Kapitalgesellschaften Organgesellschaften sein können, für unionsrechtswidrig. Außerdem bezweifelt er, dass ein Über-/Unterordnungsverhältnisses zwischen Organträger und Organgesellschaft erforderlich ist. Der EuGH muss nun entscheiden, ob Personengesellschaften in umsatzsteuerliche Organschaften einzubeziehen sind und ob Organschaften auch zwischen Schwestergesellschaften ohne einen gemeinsamen übergeordneten Organträger möglich sind. Unternehmen sollten schon jetzt Maßnahmen ergreifen, um ggf. von der Änderung profitieren zu können oder drohende negative Konsequenzen abwenden zu können.
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