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Umsatzsteuer Newsletter 25/2015
Der EuGH weicht in der Rs. Sveda das Recht auf Vorsteuerabzug auf. Auch bei einer kostenfreien Verwendung von Investitionsgütern können Unternehmer den Vorsteuerabzug geltend machen. Das Urteil stellt zugleich einen wichtigen Beitrag zu der Frage dar, ob und inwieweit Unternehmer bei Zuschüssen zum Vorsteuerabzug berechtigt sind. Nicht nur gemeinnützige Einrichtungen werden von dieser neuen Rechtsprechung profitieren. Die Entscheidung dürfte auch Bedeutung für die Frage des Vorsteuerabzugs bei Holdings haben.
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Umsatzsteuer Newsletter 24/2015
Nach Auffassung des BFH können Umsätze von Pflegekräften nach Unionsrecht selbst dann steuerfrei sein, wenn die Pflegekräfte nicht als „anerkannte Einrichtung“ gelten. Der BFH macht in seinem Urteil deutlich auf den Pflegenotstand in Deutschland aufmerksam. Es besteht nicht nur ein hohes Gemeinwohlinteresse, sondern es gebietet auch der Grundsatz der Gleichbehandlung, Pflegeleistungen steuerbefreit erbringen zu dürfen.
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Umsatzsteuer Newsletter 23/2015
In einer bisher wenig beachteten Entscheidung hat der BFH die Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug aus Rechnungen bedeutend verschärft. Er urteilte, dass Unternehmer keinen Vorsteuerabzug aus Rechnungen geltend machen können, die lediglich eine Postfachadresse des Leistenden angeben. Dabei deutet der BFH an, dass dies auch dann gilt, wenn in der Rechnung die Postfachadresse des Leistungsempfängers genannt wird. Das Urteil kann massive Auswirkungen vor allem für deutsche Unternehmen haben.
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