Umsatzsteuer Newsletter

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Die Finanzverwaltung hat in verschiedenen Verfügungen zu dem brisanten Thema der umsatzsteuerlichen Behandlung von Aufsichtsratsvergütungen Stellung genommen. Der Aufsichtsrat kann nur in Ausnahmefällen der Umsatzsteuer entgehen. Aus diesem Grund ist besondere Vorsicht geboten, um allen Anforderungen der Finanzverwaltung gerecht zu werden.
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Umsatzsteuer Newsletter 07/2014
Der BFH hält die deutsche Regelung, wonach nur Kapitalgesellschaften Organgesellschaften sein können, für unionsrechtswidrig. Außerdem bezweifelt er, dass ein Über-/Unterordnungsverhältnisses zwischen Organträger und Organgesellschaft erforderlich ist. Der EuGH muss nun entscheiden, ob Personengesellschaften in umsatzsteuerliche Organschaften einzubeziehen sind und ob Organschaften auch zwischen Schwestergesellschaften ohne einen gemeinsamen übergeordneten Organträger möglich sind. Unternehmen sollten schon jetzt Maßnahmen ergreifen, um ggf. von der Änderung profitieren zu können oder drohende negative Konsequenzen abwenden zu können.
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Der BFH hat dem EuGH kürzlich Fragen zum Vorsteuerabzug von sog. Führungsholdings und verschiedene Fragen zur umsatzsteuerlichen Organschaft vorgelegt. Die Vorlage stellt insbesondere deshalb eine Zäsur dar, weil nach dem BFH der Vorsteuerabzug beim Beteiligungserwerb nur noch eingeschränkt möglich ist. Holdinggesellschaften sollten sich auf eine bestätigende Entscheidung des EuGH einstellen und Maßnahmen zur Sicherung des Vorsteuerabzugs ergreifen. Die nicht minder brisanten Fragen zur umsatzsteuerlichen Organschaft werden wir in unserem nächsten Newsletter darstellen.
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