Umsatzsteuer Newsletter

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Schon ab einem Hinterziehungsbetrag von EUR 25.000 ist die Wirksamkeit einer Selbstanzeige von der Zahlung eines Zuschlags abhängig. Zum 01.01.2015 hat der Gesetzgeber den zu zahlenden Betrag nochmals erhöht. Der Zuschlag ist nach Ansicht der Finanzverwaltung von jedem einzelnen Tatbeteiligten in voller Höhe zu begleichen, ein persönlicher Vorteil spielt keine Rolle. Bei der Bemessung des Zuschlags werden zudem Umsatzsteuer und Vorsteuer nicht saldiert. Daher ist auch dann, wenn sich umsatzsteuerrechtlich keine Zahllast ergibt, gegebenenfalls eine empfindliche Strafzahlung zu leisten.
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Umsatzsteuer Newsletter 12/2015
Im Reihengeschäft gelten neue Maßstäbe. Für die Bestimmung der warenbewegten Lieferung kommt es entscheidend darauf an, zu welchem Zeitpunkt der mittlere Unternehmer dem letzten Abnehmer Verfügungsmacht an der Ware verschafft. Dies gilt auch dann, wenn der letzte Abnehmer in der Reihe die Ware befördert oder versendet. Der Transportauftrag, auf den die deutsche Rechtspraxis bislang entscheidend abgestellt hat, verliert damit seine Bedeutung. Reihengeschäfte müssen auf den Prüfstand.
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Heilbehandlungen durch Zahnärzte sind steuerfrei. Das gilt allerdings nicht für die Lieferung von Zahnprothesen. Diese unterliegt der deutschen Umsatzsteuer. Werden Zahnprothesen zur Erbringung steuerfreier Umsätze verwendet, steht dem Zahnarzt aus ihrem Einkauf kein Vorsteuerabzug zu. Der EuGH hat nun bestätigt, dass dies auch für innergemeinschaftliche Erwerbe von Zahnprothesen in Deutschland zutrifft. Demnach muss der Zahnarzt Umsatzsteuer bezahlen, ohne in vielen Fällen gleichzeitig zum Vorsteuerabzug berechtigt zu sein. Ebenso unterliegt die Lieferung von Zahnersatz durch Zahntechniker in Deutschland der Umsatzsteuer.
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