Umsatzsteuer Newsletter

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Umsatzsteuer Newsletter 12/2015
Im Reihengeschäft gelten neue Maßstäbe. Für die Bestimmung der warenbewegten Lieferung kommt es entscheidend darauf an, zu welchem Zeitpunkt der mittlere Unternehmer dem letzten Abnehmer Verfügungsmacht an der Ware verschafft. Dies gilt auch dann, wenn der letzte Abnehmer in der Reihe die Ware befördert oder versendet. Der Transportauftrag, auf den die deutsche Rechtspraxis bislang entscheidend abgestellt hat, verliert damit seine Bedeutung. Reihengeschäfte müssen auf den Prüfstand.
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Heilbehandlungen durch Zahnärzte sind steuerfrei. Das gilt allerdings nicht für die Lieferung von Zahnprothesen. Diese unterliegt der deutschen Umsatzsteuer. Werden Zahnprothesen zur Erbringung steuerfreier Umsätze verwendet, steht dem Zahnarzt aus ihrem Einkauf kein Vorsteuerabzug zu. Der EuGH hat nun bestätigt, dass dies auch für innergemeinschaftliche Erwerbe von Zahnprothesen in Deutschland zutrifft. Demnach muss der Zahnarzt Umsatzsteuer bezahlen, ohne in vielen Fällen gleichzeitig zum Vorsteuerabzug berechtigt zu sein. Ebenso unterliegt die Lieferung von Zahnersatz durch Zahntechniker in Deutschland der Umsatzsteuer.
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§ 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG zu den Voraussetzungen der Organschaft ist enger formuliert als der ihm zugrundeliegende Art. 11 MwStSystRL. Daher berufen sich Unternehmer in vielen Fallgestaltungen auf die für sie günstigeren Regelungen des europäischen Rechts. Auch wenn das Finanzgericht Saarland eine unmittelbare Anwendbarkeit von Art. 11 MwStSystRL im konkreten Fall abgelehnt hat, sollten Unternehmer sich bis zur höchstrichterlichen Klärung weiterhin auf diese Norm berufen.
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