Umsatzsteuer Newsletter

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§ 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG zu den Voraussetzungen der Organschaft ist enger formuliert als der ihm zugrundeliegende Art. 11 MwStSystRL. Daher berufen sich Unternehmer in vielen Fallgestaltungen auf die für sie günstigeren Regelungen des europäischen Rechts. Auch wenn das Finanzgericht Saarland eine unmittelbare Anwendbarkeit von Art. 11 MwStSystRL im konkreten Fall abgelehnt hat, sollten Unternehmer sich bis zur höchstrichterlichen Klärung weiterhin auf diese Norm berufen.
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Wenn die Voraussetzungen gemäß dem Wortlaut einer nationalen Steuerbefreiungsnorm des § 4 UStG nicht vorliegen, versagen deutsche Finanzämter regelmäßig die Steuerbefreiung. Das europäische Recht wird dabei nicht berücksichtigt. Der BFH hat zum wiederholten Male – diesmal für Umsätze von Privatkliniken – eine Steuerbefreiungsnorm der MwStSystRL unmittelbar angewandt. Die Umsätze von Privatkliniken sind, unabhängig von sozialversicherungsrechtlichen Zulassungen, steuerfrei.
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Umsatzsteuer Newsletter 08/2015
Das BMF hat die aus dem Jahr 1995 stammenden GoBS und die GDPdU aus dem Jahr 2001 umfassend überarbeitet. Die Ergebnisse sind in die seit 01.01.2015 gültigen GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) eingegangen. Die Überarbeitung war überfällig. Neu ist dabei der auffallend häufige Bezug zur Umsatzsteuer. Vor diesem Hintergrund sollten die Unternehmen die Auswirkungen der neuen GoBD auf die internen umsatzsteuerlichen Prozesse untersuchen ‒ insbesondere auch unter Berücksichtigung der zunehmenden Bedeutung einer vollständigen und effektiven Tax Compliance.
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