Die ungarische Finanzverwaltung führt zum 1. Januar 2015 ein elektronisches System zur Kontrolle von Warentransporten per LKW ein (EKAER). In Ungarn für Umsatzsteuer registrierte Unternehmen sehen sich dadurch ein weiteres Mal mit erheblichen administrativen Auflagen konfrontiert, die in Europa ihresgleichen suchen. Mit der Einführung des EKAER-Systems müssen alle Warentransporte per LKW im Vorfeld elektronisch angemeldet werden. Unterbleibt die Anmeldung, können Strafzahlungen von bis zu 40 Prozent des Warenwertes verhängt oder gar die Beschlagnahmung der Ware veranlasst werden. Die in Ungarn registrierten Unternehmen müssen umgehend prüfen, ob sie betroffen sind und wie ihre Prozesse auf EKAER eingerichtet werden können.
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