Umsatzsteuer Newsletter

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Bei der Veräußerung eines Print-Produktes mit zusätzlichem Zugang zur elektronischen Version des Produktes handelt es sich um getrennt voneinander zu beurteilende selbstständige Leistungen. Das Entgelt ist für das jeweilige Produkt gesondert zu ermitteln. Während die gedruckte Zeitung und das gedruckte Buch grundsätzlich dem ermäßigten Steuersatz unterliegen, ist der Zugang zu einem ePaper oder zu einem eBook mit dem Regelsteuersatz zu versteuern.
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Umsatzsteuer Newsletter 18/2014
Dem „Gesetz zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“, das unter anderem auch das UStG ändert, hat der Bundesrat am 11.07.2014 zugestimmt. Im Vergleich zum Referentenentwurf (siehe KMLZ-Newsletter 10/2014) sind einige Änderungen nachträglich aufgenommen worden (siehe unten die Punkte 5 bis 11). Die Unternehmen sollten nun prüfen, ob kurzfristig Handlungsbedarf besteht.
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Der BFH bestätigt zum wiederholten Mal, dass die deutsche Regelung zur Differenzbesteuerung von Reiseleistungen den unionsrechtlichen Vorgaben widerspricht. Solange der Gesetzgeber § 25 UStG nicht anpasst, kann sich bei grenzüberschreitenden Reiseleistungen deshalb je nach Konstellation eine Doppel- oder eine Nichtbesteuerung ergeben. Nicht nur Unternehmen, die Reiseleistungen erbringen, sollten deshalb prüfen, wie sie eine Doppelbesteuerung vermeiden können oder ob eventuell – auf legalem Weg – eine Nichtbesteuerung möglich ist. Dies gilt auch für Eventveranstalter oder branchenfremde Unternehmen, die Reiseleistungen im weitesten Sinne verrechnen. Bereits eine konzerninterne Weiterbelastung von Kosten kann darunterfallen.
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