Umsatzsteuer Newsletter

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Umsatzsteuer Newsletter 60/2022
Folgende umsatzsteuerliche Änderungen gibt es in Europa: +++ Luxemburg senkt Steuersätze zum Jahreswechsel für ein Jahr +++ Schweiz erhöht Steuersätze ab 2024 +++ Belgien verlängert Anwendung des temporär gesenkten Steuersatzes auf Energie, verlängert Festsetzungsverjährung und passt Steuerschuldübergang an +++ Polen verlängert Anwendung der temporär gesenkten Steuersätze auf Lebensmittel und beendet Steuersatzsenkung für Kraftstoffe +++ Kroatien führt Euro als Landeswährung ein +++ Finnland senkt temporär Steuersätze für Elektrizität und für Personenbeförderung +++
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Am 16.12.2022 wurde das Jahressteuergesetz 2022 mit einigen umsatzsteuerlichen Änderungen beschlossen. Im KMLZ Umsatzsteuer Newsletter 58│2022 hatten wir Ihnen einen ersten Überblick über die Neuerungen gegeben. Nun werfen wir einen genaueren Blick auf die Änderungen in § 4 Nr. 1 Buchstabe b) UStG. Darin geht es um die Steuerbefreiung der innergemeinschaftlichen Lieferungen. Die Gesetzesbegründung enthält hierzu interessante Details. Und wir beschäftigen uns in diesem Zusammenhang auch mit der Änderung in § 18 Abs. 9 UStG, mit der das Vorsteuervergütungsverfahren eingeschränkt wird.
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Der Gesetzgeber hat zum Jahreswechsel zahlreiche Änderungen im Umsatzsteuerrecht auf den Weg gebracht. Wir geben Ihnen einen stichpunktartigen Überblick über die wesentlichen Neuerungen.
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