To-Go-Becher, Salatschalen, Luftballons, Zigarettenkippen und Feuerwerkskörper haben eines gemeinsam – sie sind aus Einwegplastik und landen nach Gebrauch viel zu oft in Straßen, Parks oder Gewässern. Auch die – äußerst kostspielige – Sammlung durch Städte und Gemeinden erreicht keine vollständige Befreiung der Umwelt von Einwegplastik. Am 15.05.2023 ist nun die deutsche Version der Plastikbesteuerung veröffentlicht worden, das Einwegkunststofffondsgesetz. Unternehmen sollten die nächsten Monate nutzen, um zu prüfen, ob das Gesetz für sie relevant ist und welche Vorbereitungen sie bis zu seinem Inkrafttreten am 01.01.2024 treffen müssen.
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