Umsatzsteuer Newsletter

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Das Coronavirus breitet sich rasant in der EU aus. Nicht nur das öffentliche Leben in vielen EU-Mitgliedstaaten unterliegt Einschränkungen, auch die Unternehmen haben mit der Ausbreitung des Virus zu kämpfen. Die nationalen Steuerbehörden versuchen mit Vereinfachungen, Fristverlängerungen und Steuerstundungen den betroffenen Unternehmen entgegenzukommen und für diese die negativen Effekte aufgrund des Coronavirus abzumildern. In diesem Newsletter geben wir einen kurzen Überblick über den aktuellen Stand.
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Bei Privatkliniken ist weiterhin strittig, anhand welcher Kriterien zu beurteilen ist, ob ihre bis Ende 2019 erbrachten Heilbehandlungsleistungen steuerfrei sind. Seit einem BFH-Urteil aus dem letzten Jahr ist dabei die Prüfung der aus dem Sozialrecht abgeleiteten „Wirtschaftlichkeit“ in den Fokus gerückt. Mit diesem Kriterium hat sich nunmehr erstmals ein Finanzgericht auseinandergesetzt. Der EuGH hat sich zu dem Aspekt der teilweisen Kostenerstattung durch Sozialträger geäußert. Ab 2020 gilt eine neue Gesetzeslage.
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Mit Urteil vom 27.11.2019 (V R 23/19) hat der BFH entschieden, dass die Tätigkeit eines Aufsichtsratsmitglieds, das eine Festvergütung erhält, nicht der Umsatzsteuer unterliegt. Aus Sicht des BFH trägt das Aufsichtsratsmitglied bei einer Festvergütung kein wirtschaftliches Risiko und handelt daher nicht selbständig. Die Aussagen des BFH dürften auch auf GmbHs, Stiftungen, Beiräte sowie vergleichbare Aufsichtsgremien, ggf. auch auf Vorstände anwendbar sein. Offen ist die Frage, wie es sich mit Aufsichtsratsvergütungen verhält, die (teilweise) variabel sind. Gleichzeitig entschied der BFH, dass ein Steuerausweis in einer Gutschrift nur dann eine Steuerschuld nach § 14c Abs. 2 UStG begründet, sofern der Empfänger der Gutschrift tatsächlich Unternehmer ist.
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