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Der ermäßigte Steuersatz von 7% für E-Books und vergleichbare elektronische Erzeugnisse gilt bereits mit Verkündung des JStG 2019 im Bundesgesetzblatt – voraussichtlich noch in diesem Jahr. Dem Tatbestand des § 12 Abs. 2 Nr. 14 UStG unterfällt insbesondere die Bereitstellung von Büchern, Zeitungen und Zeitschriften in elektronischer Form. Profitieren könnten aber auch Abos und Mitgliedschaften.
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Umsatzsteuer Newsletter 48/2019
NIEDERLANDE vergeben neue USt-ID an Einzelunternehmer +++ ÖSTERREICH wendet EuGH-Urteil Vega nur auf Einzelfälle an +++ TSCHECHIEN führt allgemeines Reverse Charge ein +++ GRIECHENLAND plant Steuersatzsenkung +++ UK will Intrastat-Meldung auch nach Brexit beibehalten +++ NORWEGEN vereinfacht Registrierung für Versandhändler +++ KROATIEN verpflichtet zur Eintragung in Register für wirtschaftliche Eigentümer +++ ÖSTERREICH erhöht Kleinunternehmergrenze +++ PORTUGAL verlängert Frist zur Bezahlung der Umsatzsteuerschuld +++ UNGARN senkt Steuersatz für Übernachtungsleistungen
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Der Bundesrat hat letzten Freitag dem Jahressteuergesetz 2019 (unter anderem Namen) zugestimmt. Damit hat er die Umsatzsteuerbefreiung für Behandlungen in Privatkliniken in das deutsche Umsatzsteuergesetz übernommen. Die Regelung ist ab 01.01.2020 anwendbar. Privatkliniken sollten daher rasch prüfen, ob sie die im Gesetz genannten Voraussetzungen erfüllen.
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