Der ermäßigte Steuersatz von 7% für E-Books und vergleichbare elektronische Erzeugnisse gilt bereits mit Verkündung des JStG 2019 im Bundesgesetzblatt – voraussichtlich noch in diesem Jahr. Dem Tatbestand des § 12 Abs. 2 Nr. 14 UStG unterfällt insbesondere die Bereitstellung von Büchern, Zeitungen und Zeitschriften in elektronischer Form. Profitieren könnten aber auch Abos und Mitgliedschaften.
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