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Die praktische Umsetzung der Quick Fixes 2020 ist für die meisten Unternehmen und ihre steuerlichen Berater derzeit und bis zum Jahresende wohl das umsatzsteuerliche Thema Nummer 1. Dass hierzu bereits ein Gesetzentwurf existiert, ist sicher hilfreich. Aber noch bestehen viele Detailfragen, die die Umsetzung erschweren. Daher ist es sehr zu begrüßen, dass seitens der EU nach den Diskussionen in der VAT Expert Group und der Group on the future of VAT der Entwurf von Explanatory Notes veröffentlicht wurde. Diese sind zwar nicht verbindlich. Es bleibt aber zu hoffen, dass sich die Mitgliedstaaten und deren Finanzverwaltungen daran orientieren. In diesem Zusammenhang möchten wir auch auf unsere Seminarreihe zu den Quick Fixes hinweisen, in der wir auf die verschiedenen Detailfragen eingehen. Für Frankfurt und Hamburg gibt es noch freie Plätze.
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Umsatzsteuer Newsletter 38/2019
PORTUGAL verschiebt Anforderung einer zertifizierten Rechnungssoftware +++ LITAUEN führt Reverse Charge für Mobilfunkgeräte ein +++ NORWEGEN führt SAF-T ein +++ UK verschiebt Einführung Reverse Charge für Bauleistungen +++ POLEN veröffentlicht Weiße Liste der Steuerpflichtigen und verschiebt Ersetzung der Umsatzsteuererklärung durch SAF-T +++ KROATIEN verringert Steuersatz für Restaurationsleistungen und Regelsteuersatz +++ JAPAN senkt Regelsteuersatz +++ SAUDI-ARABIEN verzichtet auf Fiskalvertretung für Nicht-Ansässige +++ TSCHECHIEN plant Einführung eines allgemeinen Reverse Charge
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Das BMF möchte die deutschen umsatzsteuerlichen Regelungen zur Organschaft durch eine Gruppenbesteuerung ersetzen (BMF, Eckpunktepapier v. 14.03.2019). Dabei soll eine der wesentlichen Neuerungen sein, dass die Rechtsfolgen der Gruppenbesteuerung erst nach entsprechender gemeinsamer Antragstellung durch die Gruppenmitglieder eintreten. Durch diese und weitere Neuerungen besteht endlich die Aussicht auf mehr Rechtssicherheit für betroffene Steuerpflichtige. Es bleibt daher zu hoffen, dass der deutsche Gesetzgeber den Vorschlag des BMF zeitnah in Gesetzesform gießt.
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