Umsatzsteuer Newsletter 38/2019
Blick ins Ausland
PORTUGAL verschiebt Anforderung einer zertifizierten Rechnungssoftware +++ LITAUEN führt Reverse Charge für Mobilfunkgeräte ein +++ NORWEGEN führt SAF-T ein +++ UK verschiebt Einführung Reverse Charge für Bauleistungen +++ POLEN veröffentlicht Weiße Liste der Steuerpflichtigen und verschiebt Ersetzung der Umsatzsteuererklärung durch SAF-T +++ KROATIEN verringert Steuersatz für Restaurationsleistungen und Regelsteuersatz +++ JAPAN senkt Regelsteuersatz +++ SAUDI-ARABIEN verzichtet auf Fiskalvertretung für Nicht-Ansässige +++ TSCHECHIEN plant Einführung eines allgemeinen Reverse Charge
1 Großbritannien
Die geplante Einführung einer nationalen Reverse-Charge-Regelung für in UK erbrachte Bauleistungen wird auf den 01.10.2020 verschoben.
 
2 Kroatien
Kroatien plant die Senkung des Umsatzsteuersatzes für Restaurationsleistungen auf 13%. Zudem soll zum 01.01.2020 der Regelsteuersatz von 25% auf 24% gesenkt werden.
 
3 Litauen
Mit Wirkung ab 01.08.2019 wurde in Litauen ein Steuerschuldübergang für Lieferungen von Handys, Tablets und Laptops eingeführt.
 
4 Norwegen
Ab 01.01.2020 soll in Norwegen die Verpflichtung zur Abgabe von SAF-T für Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als NOK 5 Mio. eingeführt werden. Der SAF-T muss allerdings nur dann zur Verfügung gestellt werden, wenn die Steuerbehörde ihn explizit, z. B. im Rahmen einer steuerlichen Prüfung, anfordert. Der Datenumfang des SAF-T soll schrittweise erweitert werden. Für die erste Phase ist lediglich die Abfrage von Buchhaltungsinformationen, insbesondere Angaben zu Leistendem und Leistungsempfänger sowie Umsatzsteueridentifikationsnummern vorgesehen.
 
5 Polen
Ab dem 01.09.2019 veröffentlicht der polnische Fiskus die sog. „Weiße Liste der Steuerpflichtigen“. Diese Liste enthält u. a. die Bankkontonummern, die Steuerpflichtige beim Fiskus angegeben haben und die mithilfe des STIR-Systems überprüft wurden. Bislang wurden allerdings keine ausländischen Kontonummern der Steuerpflichtigen in der Weißen Liste erfasst. Soweit ab 01.01.2020 ein Steuerpflichtiger Zahlungen auf ein anderes, nicht auf der Weißen Liste aufgeführtes Konto des Leistenden überweist, haftet der Leistungsempfänger bei einem Überweisungsbetrag über PLN 15.000 gesamtschuldnerisch mit dem Leistenden für diese Steuerschuld. Wird die Überweisung auf ein anderes Konto vorgenommen und dies dem Fiskus innerhalb von drei Tagen angezeigt, tritt die gesamtschuldnerische Haftung nicht ein. Zudem sind Angaben zur Adresse des Steuerpflichtigen, die Vor- und Nachnamen der vertretungsberechtigten Personen, Datum der umsatzsteuerlichen Registrierung und Angaben zum Status des Steuerpflichtigen enthalten.
 
Außerdem verschiebt Polen die Ersetzung der periodischen Umsatzsteuererklärung durch den SAF-T erneut. Ab dem 01.04.2020 soll die neue Regelung nun lediglich auf sog. große Steuerpflichtige anwendbar sein. Dies betrifft Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern oder einem jährlichen Umsatz von mehr als EUR 50 Mio. und einem Bilanzwert von mehr als EUR 43 Mio. Für alle weiteren Steuerpflichtigen ist die verpflichtende Einführung aktuell zum 01.07.2020 geplant.
 
Darüber hinaus gibt es neue Informationen zum Split Payment System. So soll das Vorliegen eines SEPA-Lastschriftmandats keine Auswirkungen auf die Anwendung des Split Payment haben. Die vereinbarte Zahlungsart hat also keinen Einfluss darauf, ob das Split Payment Anwendung findet. Zudem soll das Split Payment auch beim Auseinanderfallen von tatsächlich Leistendem und Zahlungsempfänger angewendet werden.
 
6 Portugal
Der portugiesische Fiskus hat die verpflichtende Anwendung einer zertifizierten Rechnungssoftware für nicht in Portugal ansässige, sondern nur umsatzsteuerlich registrierte Unternehmen auf 01.01.2021 verschoben. Betroffene Unternehmen haben somit länger Zeit, die Vorgaben der portugiesischen Steuerverwaltung umzusetzen. 
 
7 Saudi-Arabien
Seit dem 18.07.2019 fordert Saudi-Arabien für nicht ansässige Unternehmen keinen lokalen Fiskalvertreter mehr. Stattdessen ist es ausreichend, wenn Nicht-Ansässige eine Bankgarantie vorlegen oder eine Barhinterlegung in Höhe der geschätzten Steuerschuld von sechs Monaten tätigen.
 
8 Tschechien
Tschechien will ein generelles Reverse Charge einführen. Hierfür fehlt es nur noch an der Zustimmung der EU- Kommission. Bei einer Umsetzung dieser Regelung in Tschechien würde die Steuerschuld für sämtliche Lieferungen und sonstigen Leistungen auf den Leistungsempfänger übergehen. 
 
9 Japan
Japan erhöht zum 01.10.2019 seinen Regelsteuersatz von 8% auf 10%. Gleichzeitig wird ein ermäßigter Steuersatz von 8% für Lebensmittel und Zeitungen eingeführt. 
 
 
Ansprechpartner:
 
 
Ronny Langer
Dipl.-FW (FH), Steuerberater
Tel.: +49 89 217501250
 
Stand: 23.09.2019