Nach Kritik aus den Verbänden ändert das BMF mit Schreiben vom 18.06.2019 erneut Abschnitt 8.1 UStAE zur Steuerbefreiung von Umsätzen für die Seeschifffahrt und Luftfahrt. Für die Frage, ob das Fahrzeug bereits existent ist und die Steuerbefreiung greift, soll es jetzt nicht mehr auf den Stapellauf, sondern auf die Abnahme durch den Besteller ankommen. Dabei hatte das BMF den Stapellauf als maßgeblichen Zeitpunkt für das Vorhandensein eines Seeschiffs erst mit Schreiben vom 05.09.2018 in den UStAE eingebracht.
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