Das BMF hat seinen ursprünglichen Entwurf eines Anwendungsschreibens zur Steuersatzsenkung abgeändert. Dieser enthält nun die von der Wirtschaft geforderte Nichtbeanstandungsregelung im B2B-Bereich, wenn auch nur zeitlich eingeschränkt statt wie vorgeschlagen für die gesamte Niedrigsteuerphase. Das BMF bestätigt zwar, dass ein zu hoher Steuerausweis eine Steuerschuld nach § 14c UStG auslöst. Der Vorsteuerabzug soll aber für im Juli 2020 erbrachte Leistungen „aus Gründen der Praktikabilität“ dennoch in voller Höhe gewährt werden, ohne dass eine Rechnungskorrektur erforderlich wäre. Die Unternehmen haben damit einen Monat mehr Zeit für die Umstellung.
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