Umsatzsteuer Newsletter

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Im siebten Teil unserer Newsletter-Serie zum JStG 2020 beschäftigen wir uns mit der vom Gesetzgeber beabsichtigten Einführung einer sog. dezentralen Besteuerung für Bund und Länder. Zwar lässt es die Finanzverwaltung schon heute zu, dass einzelne unselbständige Organisationseinheiten von Bund und Ländern als Steuerpflichtige behandelt werden. Eine gesetzliche Grundlage hierfür gibt es bisher aber nicht. Eine solche soll nunmehr für die Wahrnehmung aller umsatzsteuerrechtlichen Rechte und Pflichten durch die einzelnen Organisationseinheiten nach Ablauf des Optionszeitraums geschaffen werden. Dies stellt eine Vereinfachung dar. Es bleiben aber viele Fragen offen.
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Der sechste Teil der Newsletter-Serie zum JStG 2020 beschäftigt sich mit den Neuerungen im Bereich Gesundheit, Pflege und Soziales. Hier passt der Gesetzgeber das deutsche Recht weiter an das Europarecht an. Der Entwurf des JStG 2020 sieht dazu eine Reihe von punktuellen Erweiterungen der entsprechenden Umsatzsteuerbefreiungen vor. Insbesondere soll im Auffangtatbestand des § 4 Nr. 16 UStG die Berechnung der Sozialgrenze geändert werden. Außerdem will der Gesetzgeber klarstellen, dass die kurzfristige Zimmervermietung durch ein Studentenwerk an Studenten steuerfrei ist.
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Im fünften Teil unserer KMLZ Newsletter-Serie stellen wir die Umgestaltung des MOSS im Jahressteuergesetz 2020 dar. Der Referentenentwurf sieht vor, dass das bisherige MOSS-Verfahrens durch das OSS-Verfahren ersetzt wird. Allerdings werden vorwiegend Unternehmer, die Fernverkäufe aus einem Zentrallager im eigenen Land erbringen, von OSS profitieren.
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