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Umsatzsteuer Newsletter 01/2021
Wir wünschen Ihnen ein frohes und erfolgreiches (Umsatzsteuer-)Jahr 2021! Hinter uns liegt ein turbulentes Jahr 2020, in dem viele für 2021 anstehende Änderungen in der Umsatzsteuer aus dem Blickfeld gerieten. Ein Grund mehr, sich zum Jahreswechsel einen Überblick über wichtige Änderungen im Bereich der Umsatzsteuer für 2021 zu verschaffen. Die Niedrigsteuerphase endete am 31.12.2020 und das Jahressteuergesetz 2020 enthält eine Reihe von Änderungen für die Umsatzsteuer. Teils treten sie zum 01.07.2021 in Kraft (z. B. Umsetzung des E-Commerce Paket).
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Seit Monaten verhandelten die EU und das Vereinigte Königreich (UK) über ein Abkommen zur Regelung der gemeinsamen Beziehungen nach dem Brexit. Nach mehreren versäumten Fristen haben sich die Parteien nun am 24.12.2020 in letzter Minute auf ein Abkommen geeinigt. Das Abkommen soll bereits zum 01.01.2021 Anwendung finden und unter anderem die Handelsbeziehungen zwischen EU und UK regeln. Das bisherige Austrittsabkommen bleibt davon unberührt. Was das Handelsabkommen für Umsatzsteuer und Zollrecht bedeutet, erfahren Sie kompakt zusammengefasst in unserem aktuellen Newsletter.
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Immer in der zweiten Jahreshälfte veröffentlicht das Bundesfinanzministerium (BMF) jährlich das neue Vordruckmuster für die Umsatzsteuer-Voranmeldungen. Dieses Jahr erfolgt die Veröffentlichung der neuen Vordrucke erst mit BMF-Schreiben vom 22.12.2020, nachdem das Jahressteuergesetz 2020 am Tag zuvor in Kraft getreten war. Die bereits vorab bekannt gewordenen Entwürfe der Vordrucke hatten für einen Aufruhr in Unternehmen und Wirtschaftsverbänden gesorgt. Die kurzfristigen Bemühungen der Wirtschaftsverbände, den UStVA-Vordruck 2021 zu stoppen, brachten jedoch keinen Erfolg: Das BMF hält an den Formularen fest.
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