Im elften Teil der KMLZ Newsletter-Serie erläutern wir die im Rahmen des JStG 2020 geplante Änderung bei grenzüberschreitenden Preisnachlässen in einer Leistungskette an einen in dieser Leistungskette nicht unmittelbar nachfolgenden Abnehmer. Mit Einführung des § 17 Abs. 1 Satz 6 UStG-E soll eine Gesetzeslücke geschlossen werden. Mit Inkrafttreten des JStG 2020 wird es nicht mehr möglich sein, die Umsatzsteuer zu mindern, wenn Preisnachlässe in der Lieferkette an einen nicht unmittelbar nachfolgenden Abnehmer gewährt werden und dieser begünstigte Abnehmer steuerfrei erwirbt.
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