Umsatzsteuer Newsletter 39/2025
BMF-Schreiben zu Bildungsleistungen – das Warten hat ein Ende
Das BMF veröffentlicht das lang ersehnte Anwendungsschreiben zur gesetzlichen Neuregelung der Bildungsleistungen. Viele Anbieter, darunter etwa Musik- und Sprachschulen, können sich über eine weite Interpretation des Gesetzes freuen. Die meisten Anbieter benötigen fortan aber einen Berufsbezug zur Anwendung der Steuerbefreiung. Fortbildungsanbieter und u. a. Schwimmschulen werden mit Übergangsregelungen bedacht. Doch das Bescheinigungsverfahren, Online-Bildungsangebote und das Fernunterrichtsschutzgesetz verursachen auch weiterhin Kopfschmerzen.
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