Ab 2025 verkürzt sich die gesetzliche Aufbewahrungsfrist für Rechnungen von zehn auf acht Jahre. Doch Vorsicht: Steuerrechtliche Sonderfälle, etwa bei Grundstücken oder Außenprüfungen, können teils deutlich längere Fristen erforderlich machen. Was außerdem nicht aus dem Blick geraten sollte, sind die IT-Prozesse bei der Archivierung von ERP-Daten und die auf 15 Jahre verlängerte steuerstrafrechtliche Verjährung. Eine Überprüfung der Archivierungsprozesse könnte aktuell Sinn machen.
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