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Der MwSt-Ausschuss hat sich mit den Folgen des EuGH-Urteils in der Rs. Finanzamt O für die Übertragung von Einzweck-Gutscheinen in Vertriebsketten beschäftigt. Die dazu ergangenen Leitlinien liefern eine willkommene Klarstellung zum Ort der B2B-Leistungen, die durch die Gutscheinübertragung fingiert werden: Bei Gutscheinen über sonstige Leistungen wird sich der Ort der fiktiven Leistung regelmäßig nach der allgemeinen Regel des Art. 44 MwStSystRL bzw. § 3a Abs. 2 UStG bestimmen. Es gibt jedoch Ausnahmen.
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Seit dem 01.01.2025 gilt eine neue gesetzliche Mitteilungspflicht für elektronische Kassensysteme. Jetzt steht die Frist für die erste Meldung (31.07.2025) vor der Tür. Wer nicht pünktlich meldet, riskiert Zwangsgelder und intensivere Prüfungen. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Systeme betroffen sind und welche Fristen gelten. Auf Wunsch unterstützen wir Sie gerne dabei, Ihre Meldung korrekt und termingerecht über ELSTER abzugeben.
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Ab 2025 verkürzt sich die gesetzliche Aufbewahrungsfrist für Rechnungen von zehn auf acht Jahre. Doch Vorsicht: Steuerrechtliche Sonderfälle, etwa bei Grundstücken oder Außenprüfungen, können teils deutlich längere Fristen erforderlich machen. Was außerdem nicht aus dem Blick geraten sollte, sind die IT-Prozesse bei der Archivierung von ERP-Daten und die auf 15 Jahre verlängerte steuerstrafrechtliche Verjährung. Eine Überprüfung der Archivierungsprozesse könnte aktuell Sinn machen.
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