Umsatzsteuer Newsletter

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Umsatzsteuer Newsletter 15/2018
Gesetzlich vorgesehene Erstattungszinsen nicht individuell abänderbar: Die Mitgliedstaaten müssen die in ihren Gesetzen geregelten Erstattungszinsen in voller Höhe auszahlen. Nach Auffassung des EuGH gilt dies auch dann, wenn die Erstattungszinsen im konkreten Fall höher sind als die tat-sächlich erlittenen finanziellen Nachteile des Steuerpflichtigen (Urt. v. 28.02.2018 – C-387/16 – Nidera). Für die Diskussion, ob die Höhe der deutschen Nachzahlungszinsen (6 % p.a.) rechtmäßig ist, könnte das Urteil Auswirkungen haben.
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Weist ein Unternehmer in Rechnungen nachträglich Umsatzsteuer für Umsätze aus, die er bislang ohne Umsatzsteuer abgerechnet hatte, steht dies einer Vergütung der Vorsteuer beim Leistungsempfänger im Wege des Vorsteuervergütungsverfahrens nicht entgegen. Etwaige Ausschlussfristen sind unbeachtlich, wenn der Leistungsempfänger das Erstattungsrecht nicht vorher ausüben konnte, da er weder im Besitz der Rechnung war noch von der Mehrwertsteuerschuld wusste (EuGH, Urt. v. 21.03.2018 – C-533/16 – Volkswagen AG). Das materielle Recht durchbricht hier das formelle Recht.
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Umsatzsteuer Newsletter 13/2018
AUSTRALIEN führt Versandhandelsregelung ein +++ BULGARIEN nimmt zu Lieferungen über Konsignationslager Stellung +++ FRANKREICH senkt Zinssatz für Steuernachzahlungen +++ GROSSBRITANNIEN verschiebt Austritt aus EU-Binnenmarkt und fordert elektronische Übermittlung von Umsatzdetails +++ ITALIEN verpflichtet Unternehmen zur elektronischen Rechnungsstellung und lockert Regelungen zum Vorsteuerabzug +++ SCHWEIZ lässt registrierte Unternehmen den Weltumsatz offenlegen und stellt auf elektronische Einfuhrabgabenbescheide um
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