Umsatzsteuer Newsletter

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Wir wünschen Ihnen ein frohes und erfolgreiches (Umsatzsteuer-) Jahr 2018! Zum Jahreswechsel 2017/2018 gibt es zwar keine großen Gesetzesänderungen im Bereich der Umsatzsteuer. Jedoch sind zum einen verschiedene Nichtbeanstandungsregelungen am 31.12.2017 abgelaufen. Zum anderen sollten Unternehmen im Laufe des Jahres tätig werden, um gegebenenfalls rechtzeitig vor Ablauf von Übergangsregelungen zum 31.12.2018 die erforderlichen Maßnahmen und Änderungen umsetzen zu können.
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Umsatzsteuer Newsletter 43/2017
FRANKREICH hat keine Frist für Vorsteuervergütungsanträge und verpflichtet zur elektronischen Abrechnung +++ ITALIEN verkürzt Frist für die Geltendmachung des Vorsteuerabzugs +++ KROATIEN regelt Korrekturmöglichkeiten und führt Erleichterungen bei der Einfuhrumsatzsteuer ein +++ NORWEGEN erhöht den ermäßigten Steuersatz +++ POLEN verschiebt Einführung des Split-Payment-Systems +++ RUMÄNIEN konkretisiert Anwendungsbereich des Split-Payment-Systems +++ UNGARN veröffentlicht Details zur verpflichtenden elektronischen Übermittlung von Rechnungspflichtangaben
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Umsatzsteuer Newsletter 42/2017
Mehr als drei Jahre nach der Entscheidung des BFH, dass Privatkliniken umsatzsteuerfreie Krankenhausbehandlungen durchführen können, hat der Gesetzgeber das europarechtswidrige deutsche Gesetz noch immer nicht angepasst. In einem aktuellen Urteil weist der BFH auf eine mögliche Steuerbefreiung auf Grundlage des Unionsrechts für private Versorgungszentren, die keine Zulassung nach § 95 SGB V besitzen, hin.
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