Umsatzsteuer Newsletter

Suche

Nachdem Parteien zivilvertraglich sog. Bruttopreisabrede geschlossen haben, stellen sie hin und wieder nachträglich fest, dass Umsatzsteuer nicht entstanden ist. Im Regelfall ist die Rückforderung der Umsatzsteuer in derartigen Fällen nicht möglich. Dass es hiervon Ausnahmen gibt, hat der BGH am 20.02.2019 entschieden. Dies hängt aber von den Umständen des Einzelfalls ab. Eine derartige Rückforderung ist in Fällen denkbar, in denen sich nach Vertragsschluss eine Auffassung der Finanzverwaltung als falsch herausgestellt hat. Konkret hatte der BFH im Jahr 2014 entschieden, dass die Abgabe patientenindividuell hergestellter Zytostatika durch eine Krankenhausapotheke im Rahmen einer ambulanten Krankenhausbehandlung umsatzsteuerfrei ist.
mehr
Das BMF beanstandet bis zum 15.04.2019 nicht, wenn dem Online-Marktplatz anstelle der erforderlichen Erfassungsbescheinigung der bis zum 28. Februar gestellte Antrag auf Erteilung der Erfassungsbescheinigung vorliegt.
mehr
Zuletzt präzisierten EuGH und BFH die Steuerbarkeit von erfolgsabhängigen Zahlungen bei der Teilnahme an Wettbewerben. In einem aktuellen Beschluss des BFH vom 25.07.2018 (Az. XI B 103/17) wird diese neuere Rechtsprechung bekräftigt. Besteht demnach neben einer erfolgsabhängig vergüteten Tätigkeit eine weitere, sichere Aktivität, führt Letztere nicht zur Steuerbarkeit der Erfolgsvergütung. Es ist genau zu prüfen, für welche Tätigkeit erfolgsabhängig gezahlt wird und zu welchem Zeitpunkt Unsicherheit über die Zahlung besteht. Ist zum Leistungszeitpunkt ungewiss, ob ein Entgelt gezahlt wird, liegt kein steuerbarer Umsatz vor.
mehr

Seiten