Am 04.12.2018 beschloss der ECOFIN die Einführung der sog. Quick Fixes ab dem 01.01.2020. Diese beinhalten auch eine EU-weit einheitliche Vereinfachungsregel für Konsignationslagerfälle. Vereinheitlichung und Vereinfachung sind natürlich zu begrüßen. Allerdings ist zu beachten, dass die jüngere BFH-Rechtsprechung dennoch anwendbar bleibt. Zudem müssen sich die Unternehmen mit der Frage auseinandersetzen, wie die verschiedenen Voraussetzungen der Vereinfachungsregel in der Praxis dauerhaft erfüllt werden können. Alternativ wäre zu überlegen, ob und wie man die Anwendung der Vereinfachungsregel aktiv abwählt, um eine uneinheitliche Handhabe zu vermeiden.
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