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Der Begriff der Kreditgewährung ist für Zwecke der Umsatzsteuerbefreiung weit auszulegen. Dies bestätigt der EuGH mit seinem Urteil zur Umsatzsteuerbefreiung von Unterbeteiligungen an Darlehensforderungen. Darin nimmt der EuGH, trotz des zugrunde liegenden speziellen Finanzinstruments, in erfreulicher Klarheit mit Aussagen allgemeiner Natur zu den Anforderungen an eine steuerbefreite Kreditgewährung Stellung. Somit entwickelt der EuGH die in seiner bisherigen Rechtsprechung manifestierte weite Begriffsauslegung fort.
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Das BMF hat mit Schreiben vom 16.09.2022 ein neues Vordruckmuster für den Nachweis der Voraussetzungen der Steuerbefreiungen nach § 4 Nr. 7 UStG für Leistungen an besondere Einrichtungen (u. a. NATO-Truppen und zwischenstaatliche Einrichtungen) veröffentlicht. Das Muster dient zudem dem Nachweis über die Verwendung von Gegenständen durch bestimmte Einrichtungen der EU als Reaktion auf die COVID-19-Pandemie i. S. des § 4c UStG.
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Der Regierungsentwurf des Jahressteuergesetzes 2022 sieht einen umsatzsteuerlichen Befreiungsschlag beim Kauf einer (privaten) Photovoltaikanlage vor. So soll insbesondere bei kleineren PV-Anlagen ab dem 1.1.2023 ein sog. Nullsteuersatz für die Lieferung und Installation von Solarmodulen greifen. Wird heute eine PV-Anlage bestellt, wird sie voraussichtlich erst in 2023 geliefert werden können. Der Lieferant / Installateur muss sich daher schon heute mit der Neuregelung auseinandersetzen.
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