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Mit Wirkung zum 01.01.2023 wurde durch das JStG 2022 in § 12 Abs. 3 UStG ein Umsatzsteuersatz von 0 % (Nullsteuersatz) eingeführt. Mit dem Ende Februar 2023 veröffentlichten Schreiben hat das BMF bereits viele Fragen geklärt. Jetzt veröffentlicht das BMF ein weiteres Schreiben zum Thema. Sind jetzt alle Fragen geklärt?
Der Mehrwertsteuerausschuss der EU- Kommission setzt sich mit der umsatzsteuerlichen Behandlung des Verkaufs von virtuellen Gütern (z. B. Skins aus Online-Videospielen) über digitale Plattformen auseinander. Der Mehrwertsteuerausschuss soll beurteilen, ob die umsatzsteuerrechtlichen Grundsätze auch bei diesem digitalen Geschäftsmodell Anwendung finden. Das Arbeitspapier des Mehrwertsteuerausschusses deutet bereits darauf hin, dass sich aus der kommenden Stellungnahme auch Rückschlüsse im Hinblick auf den Handel von Crypto Art oder NFTs über digitale Plattformen ziehen lassen können.
Umsatzsteuer Newsletter 47/2023
Im aktuell vorliegenden Gesetzentwurf für eine E-Rechnungspflicht zwischen inländischen Unternehmen für ihre inländischen B2B-Umsätze wurde nochmals nachgeschärft. Auf Basis der aktuellen Vorschläge würden Änderungen stufenweise ab 2025 in Kraft treten. Der Bundestag hatte bereits zugestimmt. Der Bundesrat jedoch lehnte ab – nun geht es in den Vermittlungsausschuss.
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