Im Rahmen der „Quick Fixes“ wurde mit Wirkung ab 01.01.2020 eine EU-einheitliche Vereinfachungsregelung für Lieferungen in andere Mitgliedstaaten über dort befindliche Lager eingeführt. Mit Schreiben vom 10.12.2021, also fast zwei Jahre nach dem Inkrafttreten des neuen § 6b UStG, hat nun das BMF ein Einführungsschreiben hierzu veröffentlicht, mit dem der Umsatzsteuer-Anwendungserlass angepasst wird. Auf 13 Seiten klärt das BMF Zweifelsfragen für die praktische Handhabe und sorgt nun endlich auch für mehr Rechtssicherheit. Eine etwas frühere Veröffentlichung wäre hilfreich gewesen. Aber wie heißt es so schön, besser spät als nie …
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