Umsatzsteuer Newsletter

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Das Fernunterrichtsschutzgesetz ist in der Bildungsbranche aktuell in aller Munde. Zum einen hat der BGH nun in einem Urteil grundsätzliche Anwendungsfragen entschieden. Anbieter müssen u.a. auch bei gewerblichen Teilnehmern („B2B“) auf eine Zulassung ihres Angebots achten, wenn sie nicht die volle Rückzahlung der Kursgebühr riskieren möchten. Zum anderen will die Finanzverwaltung im digitalen Bildungskontext für die Umsatzsteuerbefreiung an eine Zulassung nach dem Fernunterrichtsschutzgesetz anknüpfen.
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Umsatzsteuer Newsletter 22/2025
Das BMF hat einen neuen Entwurf eines Schreibens zur verpflichtenden E-Rechnungstellung veröffentlicht, mit dem der UStAE aktualisiert werden soll. Es werden aber auch weitere Details geklärt und Hilfestellungen für die Praxis gegeben. Auffällig ist, dass das BMF neben der inhaltlichen Prüfung von E-Rechnungen auch die technische Prüfung hervorhebt und Unternehmen empfiehlt, interne Validierungslösungen zu etablieren. Näheres finden Sie in unserem Newsletter.
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Wenn eine Gesellschaft die Mehrheit der Anteile an einer anderen Gesellschaft hält, kann die „Holding-Rechtsprechung“ des EuGH anwendbar sein. Da der EuGH der Muttergesellschaft die unternehmerische Tätigkeit ihrer Tochtergesellschaft nicht zurechnet, kommt es auf beiden Seiten – Holding und Finanzverwaltung – immer wieder zu Überlegungen, wie sich die Situation in Bezug auf den Vorsteuerabzug zu den eigenen Gunsten verbessern lässt. Die Folge sind Rechtsstreitigkeiten, welche nicht selten beim EuGH enden. Konkret geht es in diesem Zusammenhang vorliegend um die Mindestbemessungsgrundlage.
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