Umsatzsteuer Newsletter

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In Teil 4 unserer Newsletter-Reihe zur Reform „VAT in the Digital Age“ behandeln wir die sog. einzige Mehrwertsteuerregistrierung. Hinter diesem Begriff verbirgt sich eine Vielzahl von Maßnahmen, die die bisher notwendigen mehrwertsteuerlichen Registrierungen im Ausland entbehrlich machen sollen. Hierzu werden das One-Stop-Shop-Verfahren und die Regelungen zum Steuerschuldübergang für B2B-Umsätze von nicht ansässigen Unternehmen im EU-Ausland schrittweise erweitert, und zwar zum 01.01.2027 und zum 01.07.2028. Der Teufel steckt dabei jedoch wie so oft im Detail: Die Mitgliedstaaten können Wahlrechte ausüben. Und bestimmte Umsätze führen auch weiterhin zur Registrierungspflicht im Ausland.
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Nach Zustimmung des ECOFIN-Rats zum ViDA-Paket möchten wir Sie in diesem Newsletter über die E-Rechnungspflichten und digitalen transaktionalen Meldepflichten, welche auf die Unternehmen zukommen, informieren. In einem ersten Schritt werden die Weichen für nationale E-Rechnungspflichten gestellt. Später folgt die Einführung von E-Rechnungs- und Meldepflichten auf EU-Ebene. Zentrale Punkte sind dann eine einheitliche Definition für E-Rechnungen und zeitnahe Meldepflichten sowohl für grenzüberschreitende als auch für nationale Umsätze.
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Dieser Newsletter behandelt die Neuregelungen im Rahmen der Reform „VAT in the Digital Age“, die der E-Commerce-Branche zugutekommen sollen. Mit den Neuregelungen in diesem Bereich soll sich für viele Unternehmer, auch gerade für Onlinehändler, die Anzahl der notwendigen Registrierungen im EU-Ausland reduzieren. Als Voraussetzung hierfür wird vor allem eine deutliche Erweiterung der One-Stop-Shop-Verfahren angestrebt. Die Neuregelungen werden zeitlich in zwei Schritten eingeführt – zum 01.01.2027 und zum 01.07.2028. Ob davon alle Beteiligten profitieren können, bleibt abzuwarten.
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