Am 13.05.2025 beschloss der Rat der EU (ECOFIN) Maßnahmen, um die Nutzung des Import-One-Stop-Shops (IOSS) zu fördern und die Betrugsanfälligkeit des aktuell geltenden Rechtsrahmens zu minimieren. Im Endeffekt resultieren die Regelungen für den Leistenden, sofern er die Steuerschuld trägt, in einer Registrierungspflicht innerhalb der EU – entweder im IOSS oder im Veranlagungsverfahren. Die Maßnahmen betreffen Onlinehändler wie Online-Marktplätze gleichermaßen. In unserem zweiteiligen KMLZ Newsletter stellen wir Ihnen die Änderungen vor. In diesem ersten Teil geht es um den Handlungsbedarf, der sich jetzt für Onlinehändler ergibt.
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