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Das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) wirft zahlreiche Anwendungsfragen auf, welche das BZSt teilweise im Rahmen von FAQ beantwortet. Nun hat das BZSt eine aktualisierte Fassung der FAQ sowie neue Hinweise zum Meldeverfahren veröffentlicht. Zwar schafft das BZSt an einigen Stellen Klarheit, allerdings sparen die FAQ wesentliche Praxisfragen weiterhin aus.
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Durch das JStG 2024 wurde die Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsleistungen nach § 4 Nr. 21 UStG mit Wirkung zum 01.01.2025 reformiert. Das BMF hat am 17.01.2025 den Entwurf eines Anwendungsschreibens zur gesetzlichen Neuregelung bekanntgegeben. Dieser Entwurf bestätigt das BMF-Schreiben vom 29.04.2024 und damit die Steuerpflicht für viele Online-Bildungsangebote. Eine Ausnahme von der Steuerpflicht im digitalen Bildungsbereich soll für Kurse gelten, die nach dem Fernunterrichtsschutzgesetz zugelassen sind – ein Thema, das bis dato ein Schattendasein geführt hat und nun in einen nie dagewesenen Fokus gerückt wird. Bei Missachtung drohen gravierende Rechtsfolgen, sodass sich betroffene Anbieter dringend mit der Materie auseinandersetzen müssen.
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Ein Grundstückserwerber haftet nicht nach § 14c UStG für unrichtige Steuerausweise in übernommenen Mietverträgen. Das hat der BFH mit seinem Urteil vom 05.12.2024 entschieden. Verträge können als Rechnung angesehen werden, wenn sie die nach § 14 Abs. 4 UStG erforderlichen Rechnungsangaben enthalten. Daraus kann ein unberechtigter Steuerausweis nach § 14c Abs. 1 UStG resultieren. Die Entscheidung des BFH ist aus Sicht des Erwerbers zu begrüßen, weil damit kein weiteres Risiko für den Grundstückserwerber begründet wird. Offen ist aber, welche weiteren Auswirkungen aus der Entscheidung aus Sicht des Veräußerers und des Mieters resultieren.
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