Durch das JStG 2024 wurde die Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsleistungen nach § 4 Nr. 21 UStG mit Wirkung zum 01.01.2025 reformiert. Das BMF hat am 17.01.2025 den Entwurf eines Anwendungsschreibens zur gesetzlichen Neuregelung bekanntgegeben. Dieser Entwurf bestätigt das BMF-Schreiben vom 29.04.2024 und damit die Steuerpflicht für viele Online-Bildungsangebote. Eine Ausnahme von der Steuerpflicht im digitalen Bildungsbereich soll für Kurse gelten, die nach dem Fernunterrichtsschutzgesetz zugelassen sind – ein Thema, das bis dato ein Schattendasein geführt hat und nun in einen nie dagewesenen Fokus gerückt wird. Bei Missachtung drohen gravierende Rechtsfolgen, sodass sich betroffene Anbieter dringend mit der Materie auseinandersetzen müssen.
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