Der energetische Umbau der Bundesrepublik Deutschland hin zur Versorgung aus erneuerbaren Energiequellen ist im vollen Gange. Um eine ausreichende Energieversorgung zu gewährleisten, müssen die Stromnetzbetreiber für Netzwerkstabilität sorgen. Zur Vermeidung von Netzwerkengpässen können sie kurzfristig Änderungen des Einsatzes verschiedener Kraftwerke anordnen (sog. Redispatch 2.0). Die davon betroffenen Anlagenbetreiber erhalten einen bilanziellen und/oder finanziellen Ausgleich. Wann dieser Ausgleich als nichtsteuerbar zu behandeln ist, dazu hat sich das BMF mit Schreiben vom 26.08.2024 geäußert. Die Nichtbeanstandungsfrist endete jetzt am 31.10.2024.
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