Umsatzsteuer Newsletter

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Umsatzsteuer Newsletter 41/2018
Am 18.10.2018 hat der EuGH in der Rechtssache Volkswagen Financial Service (Rs. C-153-17) entschieden. Es ging dabei um den Vorsteuerabzug aus Gemeinkosten eines Unternehmens (z. B. IT-Infrastruktur, Räume und Büroartikel) mit steuerfreien und steuerpflichtigen Ausgangsumsätzen. Der Unternehmer hat die Gemeinkosten mit Mitteln aus steuerfreien Ausgangsumsätzen bezahlt. Dies hindert den unmittelbaren Zusammenhang mit der steuerpflichtigen Tätigkeit allerdings nicht. Der EuGH bestätigt daher ein weiteres Mal, dass der unmittelbare Zusammenhang der Eingangsleistungen mit den steuerpflichtigen Ausgangsleistungen weit zu sehen ist.
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Umsatzsteuer Newsletter 40/2018
FRANKREICH schafft Saisonnier-Erklärungen ab +++ INDIEN verpflichtet Betreiber von Online-Marktplätzen zum Steuereinbehalt +++ ITALIEN reduziert Umfang bei der elektronischen Rechnungsstellung +++ KROATIEN schränkt Anwendung des nationalen Reverse-Charge-Verfahrens ein +++ PORTUGAL führt Echtzeitmeldepflichten ein +++ SCHWEIZ schränkt Pflicht zur Entrichtung der Rundfunkgebühren auf ansässige Unternehmen ein und besteuert Versandhändler +++ SLOWENIEN verpflichtet Versandhändler zur Abgabe von Intrastaterklärungen +++ UK führt neue Schnittstelle zur Abgabe von Umsatzsteuererklärungen ein
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Am 02.10.2018 haben die EU-Finanzminister im ECOFIN mehrere Maßnahmen im Bereich der Mehrwertsteuer beschlossen. Der ECOFIN einigte sich auf die von der EU-Kommission im letzten Jahr vorgeschlagenen sog. Quick Fixes ab dem 01.01.2020 (vgl. KMLZ Newsletter 32/2017). Daneben stimmte er der Einführung eines bis zum 30.06.2022 beschränkten generellen Reverse-Charge-Verfahrens zu. Zukünftig wird es Mitgliedstaaten außerdem möglich sein, elektronische Publikationen mit einem ermäßigten Steuersatz oder einem Nullsteuersatz zu besteuern. Die beschlossene Stärkung der Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden soll ab dem 01.01.2020 Anwendung finden.
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