Betreiber von elektronischen Marktplätzen sollen in Haftung genommen werden, wenn andere Unternehmen mit ihrer Hilfe in Deutschland Waren vertreiben, ohne hierzulande Umsatzsteuer abzuführen. Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Vermeidung von Umsatzsteuer-Ausfällen beim Handel mit Waren im Internet will die Regierung die Betreiber dazu bringen, nur noch mit Unternehmen zusammenzuarbeiten, die nachweislich in Deutschland registriert sind. Andernfalls droht den Betreibern die Haftung für die nicht entrichteten Umsatzsteuern.
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