Umsatzsteuer Newsletter

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Betreiber von elektronischen Marktplätzen sollen in Haftung genommen werden, wenn andere Unternehmen mit ihrer Hilfe in Deutschland Waren vertreiben, ohne hierzulande Umsatzsteuer abzuführen. Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Vermeidung von Umsatzsteuer-Ausfällen beim Handel mit Waren im Internet will die Regierung die Betreiber dazu bringen, nur noch mit Unternehmen zusammenzuarbeiten, die nachweislich in Deutschland registriert sind. Andernfalls droht den Betreibern die Haftung für die nicht entrichteten Umsatzsteuern.
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Mit Urteil vom 25.07.2018 (Rs. C-5/17) hat der EuGH entschieden, dass ein Dienstleister durch einen Lastschrifteinzug und die anschließende Weiterleitung des Geldes keinen steuerfreien Umsatz im Zahlungs- und Überweisungsverkehr erbringt. Somit ist ein weiteres Urteil des EuGH ergangen, das eine ausgelagerte Finanzdienstleistung der Umsatzbesteuerung unterwirft. Kostenvorteile werden infolge der Steuerpflicht in diesem Bereich durch die Umsatzsteuer für bestimmte Branchen wie Banken, Versicherungen oder Ärzte neutralisiert.
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Umsatzsteuer Newsletter 30/2018
Das Hessische FG hat sich in einem erst im Juli 2018 veröffentlichten Urteil (6 K 2033/15 v. 22.02.2018) mit der Übernahme von Umzugskosten durch den Arbeitgeber für seine Angestellten befasst. Im konkreten Fall stand nach Auffassung des Gerichts das unternehmerische Interesse des Arbeitgebers am Umzug im Vordergrund. Daher liegt hier keine unentgeltliche Wertabgabe vor. Folglich kann die Übernahme der Umzugskosten durch den Arbeitgeber einen Anspruch auf Vorsteuerabzug des Unternehmens begründen. Die Annahme eines tauschähnlichen Umsatzes hält das Gericht darüber hinaus für lebensfremd.
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