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Umsatzsteuer Newsletter 26/2018
AUSTRALIEN plant Steuerpflicht für ausländische Anbieter von Hotelzimmern +++ GROSSBRITANNIEN will Unternehmen beim Vorsteuerabzug von Einfuhrumsatzsteuer entgegen kommen +++ GRIECHENLAND will Echtzeitmeldepflicht einführen und Papierrechnungen abschaffen +++ UNGARN gewährt Schonfrist für Echtzeitmeldungen +++ INDIEN will Umsatzsteuererklärungen vereinfachen +++ ITALIEN verschiebt Einführung elektronischer Rechnungen +++ KUWAIT wird Mehrwertsteuersystem erst in 2021 einführen +++ MALAYSIA hat GST abgeschafft +++ NEUSEELAND will Freigrenze für Einfuhren abschaffen +++ RUSSLAND will Freigrenze für Einfuhr abschaffen +++ SCHWEIZ gibt Höhe der Rundfunkgebühren bekannt +++ SPANIEN weitet Echtzeitmeldepflichten aus
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Mit Beschluss vom 25.04.2018 hat der 9. Senat des BFH „schwerwiegende Zweifel“ an der Verfassungsmäßigkeit des Zinssatzes für Nachzahlungszinsen geäußert. Das BMF weist nun die Finanzämter an, für Zinszeiträume ab April 2015 Aussetzung der Vollziehung jeglicher Zinsfestsetzung zu gewähren, in der der Zinssatz nach § 238 AO zugrunde gelegt wurde. Voraussetzung ist allerdings, dass Steuerpflichtige gegen den Zinsbescheid Einspruch einlegen. Sie müssen weiterhin die Aussetzung der Vollziehung des Zinsbescheids beantragen.
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Die Leistungszeit ist in der Praxis eine der am häufigsten fehlenden Pflichtangaben auf Rechnungen. Nach neuester Rechtsprechung des BFH (Urt. v. 01.03.2018, V R 18/17) kann sich die Leistungszeit jedoch auch aus dem Ausstellungsdatum der Rechnung ergeben. Als Voraussetzung hierfür muss nach den Verhältnissen des jeweiligen Einzelfalls davon auszugehen sein, dass die Leistung im Monat der Rechnungsstellung bewirkt wurde.
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