Umsatzsteuer Newsletter

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Weist ein Unternehmer in Rechnungen nachträglich Umsatzsteuer für Umsätze aus, die er bislang ohne Umsatzsteuer abgerechnet hatte, steht dies einer Vergütung der Vorsteuer beim Leistungsempfänger im Wege des Vorsteuervergütungsverfahrens nicht entgegen. Etwaige Ausschlussfristen sind unbeachtlich, wenn der Leistungsempfänger das Erstattungsrecht nicht vorher ausüben konnte, da er weder im Besitz der Rechnung war noch von der Mehrwertsteuerschuld wusste (EuGH, Urt. v. 21.03.2018 – C-533/16 – Volkswagen AG). Das materielle Recht durchbricht hier das formelle Recht.
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Umsatzsteuer Newsletter 13/2018
AUSTRALIEN führt Versandhandelsregelung ein +++ BULGARIEN nimmt zu Lieferungen über Konsignationslager Stellung +++ FRANKREICH senkt Zinssatz für Steuernachzahlungen +++ GROSSBRITANNIEN verschiebt Austritt aus EU-Binnenmarkt und fordert elektronische Übermittlung von Umsatzdetails +++ ITALIEN verpflichtet Unternehmen zur elektronischen Rechnungsstellung und lockert Regelungen zum Vorsteuerabzug +++ SCHWEIZ lässt registrierte Unternehmen den Weltumsatz offenlegen und stellt auf elektronische Einfuhrabgabenbescheide um
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Umsatzsteuer Newsletter 12/2018
Verkehrte Welt im Ländle – ein Steuerpflichtiger bewertet Belastungsanzeigen als Rechnungen im Sinne des § 14c Abs. 2 UStG. Das Finanzamt verneint die Rechnungsqualität. Das FG Baden-Württemberg gibt mit seinem Urteil vom 11.12.2017 (Az. 9 K 2646/16) dem Steuerpflichtigen recht. Dieser bekommt nun die begehrte Zustimmung zur Berichtigung der Steuer. Die übrigen Steuerpflichtigen bekommen Rechtsunsicherheit.
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