Viele Banken lagern einzelne Aufgaben auf externe Dienstleister aus. Mangels (voller) Vorsteuerabzugsberechtigung haben die Banken ein Interesse daran, dass die empfangenen Dienstleistungen umsatzsteuerfrei sind. Der EuGH hat entschieden, dass die Abwicklung von Debit- oder Kreditkartenzahlungen beim Kauf von Kinokarten steuerpflichtig ist. Der BFH fragt jetzt, ob dies auch für den Betrieb von Geldautomaten gilt.
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