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Umsatzsteuer Newsletter 42/2017
Mehr als drei Jahre nach der Entscheidung des BFH, dass Privatkliniken umsatzsteuerfreie Krankenhausbehandlungen durchführen können, hat der Gesetzgeber das europarechtswidrige deutsche Gesetz noch immer nicht angepasst. In einem aktuellen Urteil weist der BFH auf eine mögliche Steuerbefreiung auf Grundlage des Unionsrechts für private Versorgungszentren, die keine Zulassung nach § 95 SGB V besitzen, hin.
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Das BMF setzt die Rechtsprechung des BFH vom 11.11.2015 – V R 37/14 um, wonach die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. a UStG auch die Vermietung möblierter Räume oder Gebäude umfasst, wenn diese auf Dauer angelegt ist. Vermieter müssen die neue Regelung spätestens zum 01.01.2018 beachten. Vorsteuerkorrekturen nach § 15a UStG sind ggf. vorzunehmen.
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Umsatzsteuer Newsletter 40/2017
Am 05.12.2017 haben die EU-Finanzminister eine Richtlinie und zwei Verordnungen angenommen. Diese sollen es Unternehmen im Bereich E Commerce erleichtern, die umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften einzuhalten. Unter anderem wird das MOSS-Verfahren auf den Versandhandel ausgeweitet. Plattformen für Versandhändler haften künftig für die Verkäufe externer Händler. Es wird eine Lieferschwelle für B2C-Dienstleistungen eingeführt und noch vieles mehr …
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