Umsatzsteuer Newsletter

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Aus Sicht der EU-Kommission versagt das bestehende Steuerrecht bei der Ertragsbesteuerung der Digital Economy. Bis die OECD Abhilfe geschaffen hat, soll übergangsweise eine Steuer von 3 % für bestimmte Online-Umsätze erhoben werden. Betroffen wären Unternehmen mit einem Weltumsatz von mehr als EUR 750 Mio. Besteuert werden soll die Platzierung von Online-Werbung, die Bereitstellung von Online-Verkaufsplattformen und der Verkauf von Nutzerdaten. Ziel der Digitalsteuer sind damit vor allem die Internetgiganten aus den USA.
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Wie bereits in der Rs. Volkswagen AG hält der EuGH aktuell auch in seiner Entscheidung Biosafe (Urt. v. 12.04.2018 – C-8/17) eine nationale Ausschlussfrist für nicht anwendbar mit der Folge, dass der Vorsteuerabzug zu gewähren ist. Während der Fall Volkswagen AG im Bereich eines Vorsteuervergütungsverfahrens spielte, betrifft der Fall Biosafe das reguläre Besteuerungsverfahren. Die Entscheidung hat möglicherweise auch Auswirkung auf die deutschen Verjährungsregelungen der §§ 169 ff. AO.
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Umsatzsteuer Newsletter 15/2018
Gesetzlich vorgesehene Erstattungszinsen nicht individuell abänderbar: Die Mitgliedstaaten müssen die in ihren Gesetzen geregelten Erstattungszinsen in voller Höhe auszahlen. Nach Auffassung des EuGH gilt dies auch dann, wenn die Erstattungszinsen im konkreten Fall höher sind als die tat-sächlich erlittenen finanziellen Nachteile des Steuerpflichtigen (Urt. v. 28.02.2018 – C-387/16 – Nidera). Für die Diskussion, ob die Höhe der deutschen Nachzahlungszinsen (6 % p.a.) rechtmäßig ist, könnte das Urteil Auswirkungen haben.
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