Die aktuelle Entscheidung des EuGH in der Rechtssache baumgarten sports & more GmbH bedeutet für Unternehmer eine erfreuliche Entlastung bei Ratenzahlungsgeschäften (EuGH, Urt. v. 29.11.2018 – C 548/17). Auch wenn Unternehmer der sog. Soll-Besteuerung unterliegen, können sie es zukünftig vermeiden, im Zeitpunkt der (ersten) Leistungserbringung die Umsatzsteuer en bloc an das Finanzamt zahlen zu müssen. Sofern bestimmte Voraussetzungen gegeben sind, muss der leistende Unternehmer die Umsatzsteuer bei Ratenzahlungsgeschäften daher nicht mehr vorfinanzieren.
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