Am 04.12.2018 beschloss der ECOFIN die Einführung der sog. Quick Fixes ab dem 01.01.2020. Ein zentraler und lang erwarteter Bestandteil der Quick Fixes sind die Regelungen zu Reihengeschäften. Der neue Art. 36a MwStSystRL enthält aber nur Aussagen zu Reihengeschäften innerhalb der EU und auch nur zu Fällen, bei denen ein Zwischenerwerber den Transport beauftragt. Zu Reihengeschäften mit Drittlandsbezug gibt es ebenso wenig Regelungen wie zu Fällen, bei denen der erste Lieferer oder der letzte Abnehmer den Transport beauftragt. Die Unternehmen müssen nun jedenfalls die Zeit bis Ende des Jahres nutzen, um ihre Prozesse an die neuen Regelungen anzupassen.
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