Umsatzsteuer Newsletter 53/2018
„Making Tax Digital“ – Großbritannien verpflichtet ab 2019 zur Digitalisierung der Compliance-Prozesse"
Der britische Fiskus digitalisiert im Rahmen des Projekts „Making Tax Digital“ den Prozess der Abgabe von Umsatzsteuererklärungen. Diese müssen künftig frei von manuellen Arbeitsschritten erstellt worden sein und müssen ausschließlich über eine spezielle Schnittstelle übermittelt werden. In drei Stufen werden die Anforderungen beginnend ab April 2019 bis April 2020 verschärft. Nicht in UK ansässige Unternehmen werden ab Oktober 2019 betroffen sein und sollten sich dahingehend vorbereiten. KMLZ bietet die Abgabe von Erklärungen über eine Software mit digitaler Programmierschnittstelle an. Mit dieser können die Vorgaben des digitalen Datenflusses erfüllt werden.

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1 Hintergrund
Die Digitalisierung im Bereich der Umsatzsteuer schreitet immer weiter voran. In einigen Ländern sind bereits heute besondere Erklärungen über digitale Programmierschnittstellen, teilweise sogar in Echtzeit, an die Finanzbehörde zu übermitteln. Der britische Fiskus (HMRC) hat sich diesem Trend angeschlossen. Das Projekt „Making Tax Digital“ (KMLZ Newsletter 13|2018) schreibt vor, dass Umsatzsteuererklärungen ausschließlich über eine spezielle Schnittstelle an das HMRC übermittelt werden können. Bereits für das erste Jahr erhofft sich der britische Fiskus durch „Making Tax Digital“ Mehreinnahmen in Höhe von £ 625 Millionen.
 
2 Konkrete Vorgaben von „Making Tax Digital“
Die Änderungen treten am 01.04.2019 in Kraft und gelten für alle in Großbritannien registrierten Unternehmen, die die Umsatzgrenze von £ 85.000 überschreiten. Besteht lediglich eine mehrwertsteuerliche Registrierung in Großbritannien, sind die Vorgaben erst ab dem 01.10.2019 verbindlich. Ab dann wird es nicht mehr möglich sein, die Meldedaten händisch auf der Internetseite des HMRC zu erfassen und auf diese Weise die Umsatzsteuererklärung einzureichen.

Zudem muss der Datenfluss von der Erfassung in der Buchhaltung bis hin zur Meldung an das HMRC ab 01.04.2020 lückenlos digital erfolgen. „Making Tax Digital“ bedeutet für Unternehmen daher vor allem, dass

  • alle Transaktionen digital erfasst werden müssen,
  • digitale Links zur Verknüpfung von Programmen und Dateien einzufügen sind und
  • eine spezielle Programmierschnittstelle (API: Application Programming Interface) sowohl zur Übertragung von Daten an das HMRC als auch zum Empfang von Daten vom HMRC eingerichtet werden muss
     

3 Auswirkungen auf bestehende Compliance-Prozesse
Verfügt die Buchhaltungssoftware über die spezielle Programmierschnittstelle, können Erklärungen gegebenenfalls direkt aus der Buchführung übermittelt werden. Dies wird jedoch nur in Ausnahmefällen möglich sein, weil manuelle Anpassungen nicht innerhalb der Buchführung erfolgen. Oftmals lassen sich aus der Buchhaltungssoftware Umsatzsteuerreports generieren, mithilfe derer in einer separaten Datei die finalen Daten der Umsatzsteuererklärung berechnet werden. Die eigentliche Umsatzsteuererklärung wird dann wiederum in einer weiteren Software bzw. Datei erstellt. Diese Vorgehensweise kann grundsätzlich fortgeführt werden. Der Transfer der Daten zwischen den Dateien bzw. zwischen den Dateien und der Software muss allerdings durch digitale Links erfolgen. Darunter fallen auch verlinkte Zellen in Tabellenblättern. Ein händischer Transfer via „Copy and Paste“ ist dagegen nicht mehr zulässig. Jedes Programm und jede Datei muss digital an die Folgequelle angebunden sein! Zur Übermittlung an das HMRC kann eine Transfer-Software genutzt werden. Dieses digitale Werkzeug stellt eine Brücke zwischen der Buchhaltung des Unternehmens, den verwendeten Dateien und Programmen und dem HMRC da. Denkbar sind darüber hinaus Tabellenblätter, die eine spezielle Programmierschnittstelle beinhalten.
 

 

4 KMLZ bietet Softwarelösung
KMLZ bietet die Abgabe von Erklärungen über eine Software mit digitaler Programmierschnittstelle an. Mit dieser werden bereits heute die ab 2020 geltenden Vorgaben des digitalen Datenflusses erfüllt. Manuelle Anpassungen können innerhalb der Software erfolgen. Der digitale Datenfluss wird auf diese Weise nicht unterbrochen. Sprechen Sie uns gerne an.
 
 
 

Ansprechpartner:

Ronny Langer
Dipl.-FW (FH), Steuerberater
Tel.: +49 89 217501250
ronny.langer@kmlz.de

Stand: 10.12.2018