Umsatzsteuer Newsletter

Suche

Immer in der zweiten Jahreshälfte veröffentlicht das Bundesfinanzministerium (BMF) jährlich das neue Vordruckmuster für die Umsatzsteuer-Voranmeldungen. Dieses Jahr erfolgt die Veröffentlichung der neuen Vordrucke erst mit BMF-Schreiben vom 22.12.2020, nachdem das Jahressteuergesetz 2020 am Tag zuvor in Kraft getreten war. Die bereits vorab bekannt gewordenen Entwürfe der Vordrucke hatten für einen Aufruhr in Unternehmen und Wirtschaftsverbänden gesorgt. Die kurzfristigen Bemühungen der Wirtschaftsverbände, den UStVA-Vordruck 2021 zu stoppen, brachten jedoch keinen Erfolg: Das BMF hält an den Formularen fest.
mehr
Der EuGH hat in seinem Urteil Golfclub Schloss Igling (Rs. C-488-18) die Reichweite der Steuerbefreiung für Sport-Dienstleistungen definiert. Die Entscheidung ist für sämtliche Sportarten von Bedeutung. Entgegen der bisherigen BFH-Rechtsprechung ist keine unmittelbare Berufung auf Art. 132 Abs. 1 Buchst. m MwStSystRL möglich. Platzgebühren bzw. Greenfees, Schläger- und Bälleverleih sind zukünftig zwingend steuerpflichtig. Die nationale Befreiung nach § 4 Nr. 22 Buchst. b) UStG ist nicht an eine formell anerkannte Gemeinnützigkeit nach der Abgabenordnung geknüpft.
mehr
Der Erfolg von Rechtsmitteln und Rechtsbehelfen in Umsatzsteuersachen hängt maßgeblich nicht nur vom materiellen Recht ab. Entscheidende Bedeutung kommt auch dem Verfahrensrecht zu. Folgende ausgewählte Aspekte können dabei bedeutsam sein: Säumniszuschläge ggf. verfassungswidrig +++ Pauschaler Verweis auf strafrechtlichen Ermittlungsbericht durch das Finanzgericht +++ Verfahrensmangel bei Gehörsverstoß +++ Akteneinsicht nur in den Räumen des Gerichts oder der Finanzbehörde möglich +++ Elektronisches Anwaltspostfach in Bremen verpflichtend
mehr

Seiten