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Beim Vorsteuerabzug aus innergemeinschaftlichen Erwerben und Dienstleistungen sind deutsche Unternehmer entspannt. Das UStG stellt keine formellen Anforderungen an den Vorsteuerabzug. Im EU-Ausland ist dies oft anders. Es ist daher gefährlich, diese deutsche „Selbstverständlichkeit“ auf Sachverhalte im EU-Ausland zu übertragen. Verstöße haben schlimmstenfalls die Versagung des Vorsteuerabzugs zur Folge. Mit seinem Urteil vom 18.03.2021 (Rs. C-895/19) erklärt der EuGH nun eine im polnischen Recht enthaltene Voraussetzung für unionsrechtswidrig. Aber dies war nur eine Mine in einem ganzen Minenfeld.
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Leistungsverrechnungen zwischen Niederlassungen eines Unternehmens sind grundsätzlich nicht steuerbar. Hiervon gibt es jedoch Ausnahmen. Das hatte der EuGH bereits in der Rs. Skandia America festgestellt und nun bestätigt. Dieses Urteil ist für alle Unternehmer interessant, die Niederlassungen in unterschiedlichen Ländern haben und zumindest in einem dieser Länder mit einer Niederlassung Mitglied einer Organschaft (Mehrwertsteuergruppe) sind. Nach Auffassung des EuGHs können Leistungen zwischen diesen Niederlassungen steuerbar sein. Finanzielle Auswirkungen hat dies, soweit der Leistungsempfänger nicht voll zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Alle anderen Unternehmer müssen in derartigen Sachverhaltskonstellationen „nur“ die richtigen umsatzsteuerrechtlichen Konsequenzen beachten.
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Einfuhrumsatzsteuer darf grundsätzlich nur derjenige als Vorsteuer geltend machen, der im Zeitpunkt der Zollanmeldung die Verfügungsmacht an den eingeführten Gegenständen innehat(te). 2019 schreckte der britische Fiskus HMRC die Unternehmer und Verbände auf, als sie diese – bisher nicht immer beachtete – Regel nicht nur strenger umsetzen wollte, sondern sie (unbewusst?) deutlich verschärfte. Nachdem HMRC im Jahr 2020 – trotz einer Vielzahl von Eingaben aus der Wirtschaft – noch an seiner Auffassung festhielt, geht es nun einen großen Schritt zurück. Aber, der Vorsteuerabzug von Einfuhrumsatzsteuer bleibt fordernd. Unternehmer sollten mit der gebotenen Sorgfalt agieren.
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