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Umsatzsteuer Newsletter 16/2017
Das BMF hat die neuere Rechtsprechung des BFH umgesetzt und lässt Personengesellschaften als potenzielle Organgesellschaften zu. Dies soll aber nur dann gelten, wenn 100 % der Gesellschaftsanteile an der Personengesellschaft vom Organträger oder dessen Tochtergesellschaften gehalten werden. Erfreulich aus Sicht der Praxis ist, dass das BMF an seiner großzügigen Auslegung des Merkmals der organisatorischen Eingliederung festhält.
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Kürzlich hat der BFH seine ersten beiden Hauptsacheentscheidungen zur Rückabwicklung von Bauträgerfällen veröffentlicht. Nach seiner Ansicht ist es zulässig, Umsatzsteuer gegen den Bauleistenden für die Vergangenheit festzusetzen. Dies setzt jedoch voraus, dass der Leistende gegen den Bauträger einen Anspruch auf Steuernachzahlung hat, den er abtreten kann. Trifft dies zu, ist § 27 Abs. 19 UStG nicht zu beanstanden. Auf § 17 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 UStG kommt es aus Sicht des BFH dann nicht an. Für Bauträger dürfte es damit bei einer Verzinsung ihres Steuererstattungsanspruchs bleiben.
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Umsatzsteuer Newsletter 14/2017
Der BFH hat entschieden, dass die Insolvenz des Organträgers die umsatzsteuerrechtliche Organschaft ebenso beendet wie eine Insolvenz der Organgesellschaft. Dies gilt auch dann, wenn ein und derselbe Insolvenzverwalter oder Sachwalter bei dem bisherigen Organträger und der bisherigen Organgesellschaft eingesetzt wird. Durch dieses Urteil tritt der BFH für die Insolvenz des Organträgers einer Verfügung der OFD Frankfurt entgegen.
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