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Umsatzsteuer Newsletter 14/2017
Der BFH hat entschieden, dass die Insolvenz des Organträgers die umsatzsteuerrechtliche Organschaft ebenso beendet wie eine Insolvenz der Organgesellschaft. Dies gilt auch dann, wenn ein und derselbe Insolvenzverwalter oder Sachwalter bei dem bisherigen Organträger und der bisherigen Organgesellschaft eingesetzt wird. Durch dieses Urteil tritt der BFH für die Insolvenz des Organträgers einer Verfügung der OFD Frankfurt entgegen.
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Durch das Bürokratieentlastungsgesetz II hebt der Gesetzgeber die Grenze für Kleinbetragsrechnungen (§ 33 UStDV) von EUR 150 auf EUR 250 an. Die Änderung tritt rückwirkend zum 01.01.2017 in Kraft.
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Der EuGH hat mit dem Urteil v. 04.05.2017 – C 274/15 – Kommission/Luxemburg zur Frage der Selbstständigkeit des Zusammenschlusses und der Unmittelbarkeit der Verwendung der Umsätze im Rahmen von Art. 132 Abs. 1 Buchst. f MwStSystRL Stellung genommen. Dieses Urteil bildet den Auftakt zu einer Reihe von EuGH-Entscheidungen zur Auslegung dieser Norm. Es sind weitere Verfahren beim EuGH dazu anhängig, deren Schlussanträge bereits veröffentlicht sind. Die Rechtsprechung des EuGH wird das deutsche Recht absehbar stark beeinflussen. Denn Deutschland hat die unionsrechtliche Steuerbefreiungsnorm für sog. Kostengemeinschaften nur sehr eingeschränkt umgesetzt.
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