Umsatzsteuer Newsletter

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Umsatzsteuer Newsletter 11/2017
Grenzüberschreitende Außenprüfungen sind seit der Einführung des Mini-One-Stop-Shop (kurz: MOSS) ein wichtiges, aber ungeklärtes Thema. Die Mitgliedstaaten haben sich (noch) nicht auf gemeinsame Regelungen einigen können. Weder MwStSystRL noch MwStDVO enthalten hierzu Vorschriften. Ein Merkblatt des BMF zur grenzüberschreitenden Außenprüfungen gibt jetzt einige Antworten, zumindest aus deutscher Sicht.
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Der BFH hat eine weitere Entscheidung zu einem Konsignationslagerfall veröffentlicht (V R 1/16). Darin spricht sich der BFH gegen eine Direktlieferung aus, weil bei Versendung ins Lager kein verbindlicher Kaufvertrag vorlag. Wenig überraschend bleibt der BFH damit insgesamt seiner eingeschlagenen Linie treu (siehe KMLZ Newsletter 03/2017). Interessant ist auch die weitere Feststellung des BFH, dass die irrtümlich ohne Umsatzsteuer vereinbarte Gegenleistung einen Bruttobetrag darstellt, aus dem die Umsatzsteuer herauszurechnen ist. Dies ist nicht nur für Konsignationslagerfälle maßgeblich, sondern für alle Fälle, bei denen später Umsatzsteuer nachzuzahlen ist.
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Umsatzsteuer Newsletter 09/2017
BELGIEN schafft Vorauszahlungsfrist für Quartalsmelder ab +++ FRANKREICH plant Echtzeitmeldung von Umsätzen +++ LETTLAND verpflichtet neu registrierte Unternehmen zu monatlichen Umsatzsteuererklärungen +++ ÖSTERREICH beschäftigt sich mit Reihengeschäften, Dreiecksgeschäften und Mindestanforderungen an eine Rechnung +++ SCHWEIZ ändert Regelungen zur Steuerpflicht und bereitet Volksabstimmung zur Senkung der Mehrwertsteuersätze vor +++ SPANIEN führt Echtzeitmeldung für Umsätze ein +++ UNGARN denkt über Pflicht zur elektronischen Übermittlung von Rechnungsdetails nach.
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