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Der EuGH hat mit Urteil vom 25.07.2018 in der Rs. C-140/17 entschieden, dass eine Gemeinde durch eine nachträgliche Zuordnungsentscheidung vorsteuerabzugsberechtigt werden kann. Nach dem EuGH scheidet eine Vorsteuerberichtigung nicht bereits deshalb aus, weil die öffentliche Hand ein Wirtschaftsgut zu Beginn seiner Anschaffung ausschließlich hoheitlich verwendete. Nicht nur für die öffentliche Hand begründet das Urteil die Hoffnung, dass die bisherige statische Zuweisung von Wirtschaftsgütern zum nicht-wirtschaftlichen Bereich im Zeitpunkt ihrer Anschaffung der Geschichte angehört.
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Betreiber von elektronischen Marktplätzen sollen in Haftung genommen werden, wenn andere Unternehmen mit ihrer Hilfe in Deutschland Waren vertreiben, ohne hierzulande Umsatzsteuer abzuführen. Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Vermeidung von Umsatzsteuer-Ausfällen beim Handel mit Waren im Internet will die Regierung die Betreiber dazu bringen, nur noch mit Unternehmen zusammenzuarbeiten, die nachweislich in Deutschland registriert sind. Andernfalls droht den Betreibern die Haftung für die nicht entrichteten Umsatzsteuern.
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Mit Urteil vom 25.07.2018 (Rs. C-5/17) hat der EuGH entschieden, dass ein Dienstleister durch einen Lastschrifteinzug und die anschließende Weiterleitung des Geldes keinen steuerfreien Umsatz im Zahlungs- und Überweisungsverkehr erbringt. Somit ist ein weiteres Urteil des EuGH ergangen, das eine ausgelagerte Finanzdienstleistung der Umsatzbesteuerung unterwirft. Kostenvorteile werden infolge der Steuerpflicht in diesem Bereich durch die Umsatzsteuer für bestimmte Branchen wie Banken, Versicherungen oder Ärzte neutralisiert.
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