Umsatzsteuer Newsletter

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Zum 01.01.2023 sollen besondere Sorgfalts- und Meldepflichten für Betreiber digitaler Plattformen (DAC7) in Kraft treten. Das BMF hat am 12.07.2022 einen Referentenentwurf vorgelegt. Betroffene Plattformbetreiber sind nun herausgefordert, ihre bisher praktizierte Aufzeichnung an die neuen Anforderungen bis zum Jahresende anzupassen.
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Unter dem Aushängeschild der Umsatzsteuerbetrugsbekämpfung liefern sich aktuell zahlreiche Mitgliedstaaten der EU ein Wettrennen, obligatorische E-Rechnungssysteme einzuführen. Auch in Deutschland haben sich die Ampelparteien im Koalitionsvertrag 2021 für die Bekämpfung von Umsatzsteuerbetrug mittels E-Rechnung ausgesprochen. Die EU-Kommission bereitet ebenfalls gerade unter dem Schlagwort „VAT in the Digital Age“ einen Gesetzgebungsentwurf u. a. für elektronische Meldepflichten mittels E-Rechnungen auf EU-Ebene vor. In unserem aktuellen KMLZ Umsatzsteuer Newsletter stellen wir Ihnen für ausgewählte Länder die bereits bestehenden oder angekündigten E-Rechnungsverpflichtungen für Unternehmer kurz vor.
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Reihengeschäfte werden hin und wieder falsch beurteilt – wegen falscher Zuordnung der bewegten Lieferung. Dann besteht oft auch das Risiko einer Straferwerbsteuer nach § 3d Satz 2 UStG. Der EuGH hat nun entschieden, dass diese Norm auch dann anzuwenden ist, wenn vom Erwerber eine USt IdNr. aus dem Abgangsland verwendet wird. Er schränkt aber den Anwendungsbereich ein. Dies dürfte insbesondere für Altfälle vor Einführung der Quick Fixes relevant sein. Eine aufgrund der Straferwerbsteuer drohende Doppelbesteuerung verstoße gegen unionsrechtliche Grundsätze.
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