Umsatzsteuer Newsletter 30/2022
Obligatorische E-Rechnungstellung in Europa auf dem Vormarsch
Unter dem Aushängeschild der Umsatzsteuerbetrugsbekämpfung liefern sich aktuell zahlreiche Mitgliedstaaten der EU ein Wettrennen, obligatorische E-Rechnungssysteme einzuführen. Auch in Deutschland haben sich die Ampelparteien im Koalitionsvertrag 2021 für die Bekämpfung von Umsatzsteuerbetrug mittels E-Rechnung ausgesprochen. Die EU-Kommission bereitet ebenfalls gerade unter dem Schlagwort „VAT in the Digital Age“ einen Gesetzgebungsentwurf u. a. für elektronische Meldepflichten mittels E-Rechnungen auf EU-Ebene vor. In unserem aktuellen KMLZ Umsatzsteuer Newsletter stellen wir Ihnen für ausgewählte Länder die bereits bestehenden oder angekündigten E-Rechnungsverpflichtungen für Unternehmer kurz vor.

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1 Hintergrund
Ausgehend von Lateinamerika fasst die E-Rechnung aktuell auch in Europa Fuß. Während die lateinamerikanischen Staaten Reporting-Ansätze vorziehen, etablieren sich in Europa andere Ideen. Vorherrschend ist aktuell das sog. V-Modell. Dabei müssen Unternehmen E-Rechnungen über einen zentralen Server der Finanzverwaltung an den Kunden senden. Ein Rechnungsaustausch über private Kanäle ist nicht möglich. Dagegen lässt das Y-Modell einen Rechnungsaustausch über private Kanäle (z. B. EDI, PEPPOL) zu. Unternehmen können sich im Y-Modell also entscheiden, ob sie ihren Kunden E-Rechnungen über den Server der Finanzverwaltung zukommen lassen möchten oder z. B. über den bestehenden EDI-Kanal. Im zweiten Fall muss die E-Rechnung parallel noch an die Finanzverwaltung übermittelt werden.
 
2 Frankreich
Frankreich will ab Juli 2024 eine E-Rechnungspflicht schrittweise nach Unternehmensgröße, für in Frankreich ansässige Unternehmen einführen. Erfasst werden sollen nationale B2B-Geschäfte und in Form eines E-Reportings B2C- und grenzüberschreitende B2B-Geschäfte. Neben einer zentralen Übermittlung von E-Rechnungen über einen Server der Finanzverwaltung (Chorus Pro) ist auch eine dezentrale Übermittlung zwischen Unternehmen unter Zuhilfenahme von IT-Dienstleistern vorgesehen (Y-Modell). Registrierungen im Chorus Portal sollen ab September 2023 möglich sein.
 
3 Rumänien
In Rumänien ist im B2B-Geschäft für bestimmte betrugsanfällige Warengruppen seit 01.07.2022 die Ausstellung von E-Rechnungen im Format RO_CIUS-Standard verpflichtend. Die Übermittlung erfolgt über eine zentrale Plattform der Finanzverwaltung (RO e-Factura). Eine Ausweitung auf andere Warengruppen muss beobachtet werden.
 
4 Italien
Bereits seit 2019 sind in Italien ansässige Unternehmer verpflichtet, für B2B- und B2C-Umsätze ausschließlich E-Rechnungen auszustellen und über einen zentralen Server der Finanzverwaltung („Sistema di Interscambio“) an die Kunden zu versenden (V-Modell). Schritt für Schritt wird seitdem die Pflicht einer E-Rechnungstellung ausgeweitet. Seit 01.07.2022 müssen auch kleinere Unternehmen (Jahresumsatz > EUR 25.000; für Unternehmer unter der genannten Jahresschwelle ab 01.01.2024) E-Rechnungen ausstellen. Für Umsätze innerhalb der EU sind nun ebenso E-Rechnungen verbindlich. Dafür wurde die „Esterometro“ (Meldung der grenzüberschreitenden Eingangs- und Ausgangsrechnungen) für die betreffenden Unternehmer abgeschafft. Langfristiges Ziel ist, eine vorausgefüllte Umsatzsteuererklärung zu etablieren.
 
5 Polen
Seit 01.01.2022 können Unternehmen in Polen freiwillig E-Rechnungen über die zentrale Plattform KSeF (Krajowy System e-faktur) versenden. Unternehmen profitieren z. B. durch schnellere Auszahlungen von Vorsteuerüberhängen. Polen setzt auf eine zentrale Plattform zur Rechnungsübermittlung (V-Modell). Die Einführung der verpflichtenden E-Rechnungstellung wurde nun aber um ein Jahr auf 01.01.2024 verschoben und gilt vorerst für zwei Jahre. Die Pflicht soll für alle in Polen ansässigen Unternehmen gelten. Ob auch ausländische Unternehmer mit einer umsatzsteuerlichen Betriebsstätte in Polen betroffen sind, ist noch nicht abschließend geklärt. 
 
6 Slowakei
Auch die Slowakei plant die Einführung eines E-Rechnungssystems zum 01.01.2023. Beginnend mit einer Testphase soll nach aktuellen Plänen die Verpflichtung ab 01.01.2024 bestehen. Sie gilt für alle Steuerpflichtigen mit Leistungsort in der Slowakei, die eine B2B- oder B2C-Leistung erbringen. Nach aktuellem Status quo soll dies auch Unternehmer einschließen, die in der Slowakei lediglich für umsatzsteuerliche Zwecke registriert, aber nicht ansässig sind.
 
7 Spanien
In Spanien wurde ebenfalls eine verpflichtende E-Rechnungstellung für B2B-Leistungen ab 2024 angekündigt. Betroffen sind davon zunächst in Spanien ansässige Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als EUR 8 Mio. Eine Ausweitung soll dann stufenweise und abhängig von der Unternehmensgröße erfolgen. Voraussichtlich wird auch hier eine zentrale Plattform zur Rechnungsübermittlung an den Empfänger eingesetzt werden.
 
8 Andere Länder
Neben den bereits genannten Ländern haben auch weitere Mitgliedstaaten eine obligatorische E-Rechnungstellung in der einen oder anderen Art und Weise angekündigt. So sind z. B. in Belgien, Lettland oder auch Slowenien die Pläne unterschiedlich weit fortgeschritten. Klar ist, dass jedes Land aktuell eigene Initiativen vorantreibt. Ein koordiniertes Vorgehen auf EU-Ebene ist trotz der „VAT in the Digital Age“-Initiative der EU-Kommission nicht ersichtlich.
 
9 Auswirkungen auf die Praxis
Von den ausländischen Entwicklungen sind deutsche Unternehmen zumeist nicht betroffen. Haben deutsche Unternehmen eine umsatzsteuerliche Betriebsstätte im EU-Ausland, müssen sie sich jedoch in naher Zukunft mit mehreren verschiedenen E-Rechnungssystemen auseinandersetzen und diese implementieren. Insbesondere Konzerne mit Landesgesellschaften und einheitlichen ERP-Systemen sollten die Entwicklungen im Auge behalten und frühzeitig agieren. Auch die Entwicklung in Deutschland muss genau beobachtet werden. Aktuell ist noch völlig offen, ob nur innerdeutsche Umsätze oder auch grenzüberschreitende Umsätze von der zukünftigen E-Rechnungspflicht erfasst werden sollen.
 
Ansprechpartner:
 
 
Ronny Langer
Dipl.-Finanzwirt (FH), Steuerberater
Tel.: +49 89 217501250
 
Stand: 22.07.2022