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Kann man über eine sog. Vorschalt-Holding doch in den Genuss des Vorsteuerabzugs kommen? Diese Frage hat der XI. Senat des BFH mit Beschluss vom 23.09.2020 (XI R 22/18) dem EuGH vorgelegt. Der BFH selbst würde die Frage verneinen, da er einen Zusammenhang mit den umsatzsteuerfreien Tätigkeiten der Tochtergesellschaft erkennt. Außerdem möchte er vom EuGH geklärt wissen, ob hier ein Gestaltungsmissbrauch vorliegt.
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Nicht in der EU ansässige Unternehmer sollen nach Auffassung des BMF die Sonderregelungen des § 25 UStG für Reiseleistungen ab 2021 nicht mehr anwenden können. Wenn Drittlandsunternehmen Reisen nach Deutschland veranstalten, kann sich damit nun hier eine Umsatzsteuerpflicht ergeben. Andererseits kann ab jetzt die Vorsteuer aus damit verbundenen Eingangsleistungen geltend gemacht werden. Betroffene Unternehmen müssen nun prüfen, inwiefern sie von der Änderung betroffen sind und ob sie ihre Geschäftsprozesse ggf. anders strukturieren sollten, um mit der Änderung verbundene Nachteile zu vermeiden oder Vorteile zu nutzen.
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Der EuGH äußert sich zur Entgeltlichkeit bei der Dienstwagenüberlassung und stellt die deutsche Praxis der Dienstwagenbesteuerung teilweise in Frage. Der Entscheidung des EuGH liegt ein besonderer Einzelfall zugrunde, in dem der EuGH eine Unentgeltlichkeit der Dienstwagenüberlassung bejahte. Steuer-pflichtige können sich in vergleichbaren Fällen direkt auf das EuGH-Urteil beru-fen und in grenzüberschreitenden Sachverhaltskonstellationen möglicherweise profitieren.
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